Gesetzesgrundlage
Die folgenden Gesetze finden unter anderem im sächsichen Schulsystem Anwendung
Hierbei ist immer zubeachten, dass ein Gesetz festlegt, was passieren soll und in einer Verordnung festgelgt wird, wie das Gesetz umgesetzt werden soll.
Eine Verordnung benötigt immer eine Verordnungsermächtigung in einem parlamentarisch beschlossenen Gesetz.
-
Sächsisches Schulgesetz – SächsSchulG
Schulgesetz für den Freistaat Sachsen Link-SächsSchulG
-
-
Schulordnung Berufsschule – BSO
-
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsschule im Freistaat Sachsen Link-BSO
Diese Schulordnung gilt für Berufsschulen in öffentlicher Trägerschaft.
-
-
Schulordnung Fachoberschule – FOSO
-
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Fachoberschule im Freistaat Sachsen Link-FOSO
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung an öffentlichen Fachoberschulen der Fachrichtungen Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie, Gestaltung, Gesundheit und Soziales, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung.
-
-
Schulordnung Berufliche Gymnasien – BGySO
-
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen Link-BGySO
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung an öffentlichen Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen in den Fachrichtungen Agrarwissenschaft, Biotechnologie, Ernährungswissenschaft, Gesundheit und Sozialwesen, Informations- und Kommunikationstechnologie, Technikwissenschaft mit den Schwerpunkten Bautechnik, Elektrotechnik, Maschinenbautechnik, Gestaltungs- und Medientechnik sowie Wirtschaftswissenschaft.
-
-
Schulbesuchsordnung – SBO
-
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Besuch öffentlicher Schulen im Freistaat Sachsen Link-SBO
Diese Verordnung regelt die Teilnahme am Unterricht, die Verhinderung, Befreiung und Beurlaubung vom Unterricht.